Termin nur nach Vereinbarung!

Refundierung durch Ihre Krankenkasse

Als Wahl-Ergotherapeutin biete ich Ihnen individuelle Therapiemöglichkeiten. Für meine Behandlungen erhalten Sie einen Teil der Kosten von Ihrer Krankenkasse rückerstattet. Gerne informiere ich Sie über die Höhe der Rückerstattung durch Ihre Krankenkasse.

Tarife 2026 als PDF-Download

Bitte beachten Sie folgendes!

Verordnungsschein vom Arzt

Für die Ergotherapie benötigen Sie einen Verordnungsschein von Ihrem Haus- oder Facharzt. Für eine wirksame Therapie werden bei Erwachsenen in der Regel 10 Einheiten à 45 Minuten verschrieben. Sollten auf Ihrer Verordnung nur 30 Minuten stehen, weisen Sie Ihren Arzt gerne darauf hin. Ist keine Zeit vermerkt, sind es automatisch 30 Minuten.

Haben Sie Fragen zur Verordnung oder zum Ablauf der Therapie? Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren – ich informiere Sie gerne!

Auf dem Schein muss vermerkt sein

✔ Name
✔ Diagnose
✔ Dauer und Frequenz (z.B. 10x Ergotherapie á 60 Minuten)

Benötigen Sie eine mobile Ergotherapie, muss am Schein unbedingt „mit Hausbesuch“ vermerkt sein.

Bitte beachten Sie auch …

Ab dem zweiten Termin muss bei bestimmten Versicherungen wie SVA und BVA eine chefärztliche Bewilligung eingeholt werden.

Nach Abschluss aller Therapieeinheiten schicken Sie den Originalüberweisungsschein, (die chefärztliche Bewilligung) und die Rechnung sowie den 1 Beleg mit Ihrer Kontonummer an Ihre Krankenkasse, um die Rückerstattung zu erhalten.

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